Rechtsprechung
VG Meiningen, 24.05.2012 - 8 K 583/10 Me |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
VwGO § 73 Abs 1 und 3; VwVfG § 80 Abs 1 und 3
Ausbaubeiträge; Wasserversorungsbeitrag; Festsetzung von Auslagen der Ausgangsbehörde; Zweistufigkeit - Justiz Thüringen
§ 73 Abs 1 VwGO, § 73 Abs 3 VwGO, § 80 Abs 1 VwVfG, § 80 Abs 3 VwVfG
Festsetzung der Auslagen der Ausgangsbehörde im Widerspruchsbescheid - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- FG Sachsen, 07.03.2013 - 8 K 1579/11
Erlass von Grunderwerbsteuer gegenüber dem in verdeckter Vertretung handelnden …
Nach zurückweisender Einspruchsentscheidung vom 15.3.2010 erhob der Kläger Klage gegen den Grunderwerbsteuerbescheid in Gestalt der Einspruchsentscheidung (8 K 583/10), die er in der mündlichen Verhandlung vom 8.9.2010 zurück nahm.Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die wechselseitigen Schriftsätze samt Anlagen, den Inhalt der beigezogenen Akten (1 Bd. Finanzgerichtsakte des Sächsischen Finanzgerichts 8 K 583/10 und 2 Bände Zwangsversteigerungsakte des Amtsgerichts Z. 1 K 372/06), den Inhalt der vom Beklagten übersandten Akten (ein Band Grunderwerbsteuerakten; ein Band Stundungs- und Erlassakten; ein Band Rechtsbehelfsakten) sowie auf die Protokolle der Termine zur mündlichen Verhandlung Bezug genommen.